Allgemeine Geschäftsbedingungen der Endomedical GmbH

§1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers / Käufers haben keine Gültigkeit.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 48 Stunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller / Käufer innerhalb dieser Frist das uns zur Reparatur überlassene Gerät repariert zurückgesandt oder die bestellte Ware zugesandt wird. Wir sind berechtigt, die Reparatur von uns übersandten Geräten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§3 Preise

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ohne Transportkosten. Transportkosten sind zusätzlich vom Besteller / Käufer zu tragen.
  2. Kann eine Reparatur zu den veranschlagten Kosten nicht durchgeführt werden oder halten wir nach Beginn der Reparatur zusätzliche Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Bestellers einzuholen, wenn die zuvor veranschlagten oder vereinbarten Kosten um mehr als 10 Prozent überschritten werden.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Besteller / Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Besteller / Käufer wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen.
  5. Zur Aufrechnung ist der Besteller / Käufer nur befugt, wenn seine Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§4 Lieferzeit

  1. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5 Prozent, im Ganzen aber höchstens auf 5 Prozent vom Auftragswert begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers / Käufers voraus.

§5 Sachmängelhaftung

  1. Liegt ein von uns zu vertretener Mangel vor, ist uns dieser unverzüglich anzuzeigen. Wir sind nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Reparatur- oder Kaufgegenstand nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller / Käufer berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder eine Minderung des Werklohns / Kaufpreises zu verlangen.
  3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers / Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers / Käufers sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  5. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme / Übergabe des Reparatur- oder Kaufgegenstandes. Dieselbe Frist gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche, soweit diese Ansprüche nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, deren Bestimmungen eine Verjährungserleichterung nicht zulassen.

§6 Pfandrecht / Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Pfandrecht am Reparaturgegenstand oder das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gerät der Besteller/Käufer in Verzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Erfüllung zu verlangen oder den Reparaturgegenstand / die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme oder einer Pfändung liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller / Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
  2. Gerichtsstand ist Schwarzenbek (Amtsgericht) oder Lübeck (Landgericht).
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Besteller / Käufer seinen Sitz im Ausland hat.